Inklusion - Versprechungen vom Ende der Ausgrenzung

Editorial

Inklusion avanciert zum dominierenden Begriff in sozialarbeiterischen wie den Bildungsdebatten - politisch, fachlich und öffentlich-medial. "Wo Ausgrenzung war, soll Inklusion werden". Darüber scheinen alle einig zu sein. Für bestimmte Gruppen, etwa Menschen mit Behinderung bzw. Menschen, die behindert werden, ist dies seit der Ratifizierung der UN-Konvention (BRK) sogar bindend.

Die Einigkeit schwindet jedoch, sobald es unter die Oberfläche geht und der Begriff qualifiziert und gefüllt werden soll, sei es inhaltlich oder mit Ressourcen - in den 'inklusiven' Praxen vom Kindergarten über die Schule und die Kommune (Indices für Inklusion) ebenso wie politisch und analytisch. Dass Inklusion ohne Exklusion, Zugehörigkeit ohne Schließung und Ausschließung weder gedacht noch praktiziert werden kann, ist mit Blick auf die Sozialwissenschaften bei allen Differenzen der Zugänge eindeutig. Rudolf Stichweh (vgl. 2009: 29f.) unterscheidet in diesem Zusammenhang drei Paradigmen des Begriffspaares von Inklusion und Exklusion: Eines der "Mitgliedschaft" in unterschiedlichen gesellschaftlichen Funktionssystemen, eines der "Solidarität", wie es in der Durkheimschen Tradition der Sozialtheorie entfaltet und "mit einer Theorie der Differenzierung verbunden" (ebd.) wurde, und schließlich das Paradigma der "Sozialdisziplinierung", innerhalb dessen von "so verschiedenartige Denker wie Michel Foucault und Niklas Luhmann einhellig herausgearbeitet" (ebd.: 37) wurde, dass "unter modernen Bedingungen <...> Exklusion nur 'zulässig' , soweit sie in die Form einer Inklusion gebracht wird" (ebd.).

Nicht ganz aufgehoben in seiner Unterscheidung ist der Inklusionsbegriff der Behindertenrechtskonvention und erst recht nicht die Zuspitzung, die er im Zusammenhang der skandinavischen Inklusionsbewegung findet. Während Letztere mit ihrer Inklusions-Programmatik von der Gesellschaft und ihren Institutionen nicht weniger als eine Öffnung für die Individualität aller fordern, bedeutet in der Luhmannschen Tradition der Systemtheorie Inklusion das komplette Gegenteil. Zugespitzt meint Inklusion dort nichts anderes als die Unterwerfung von Individuen unter die Eigenlogik sozialer Systeme, sodass Individualität für Luhmann auch nur als "Exklusions-Individualität" denkbar erscheint.

Den geradezu "spektakuläre Erfolg" (Stichweh 2009: 29), den Stichweh der "Unterscheidung von Inklusion und Exklusion" (ebd.) bescheinigt, sieht er vor allem im "massenmedialen, öffentlichen Diskurs" (ebd.). Darüber haben die Begriffe schließlich auch Eingang in die politische Programmatik der Europäischen Gemeinschaft gefunden. Dass eine "inklusive Gesellschaft" keineswegs schon die Minimierung sozialer Ungleichheiten implizieren muss, wird nicht nur in diesem Feld von Politik, sondern auch in der wissenschaftlichen Debatte deutlich: Während der (Un-)Gleichheitsdiskurs "die Kontinuität der Unterschiede hervorhebt, die durch Ungleichheitsproduktion hervorgebracht werden", rekonstruiert "die Sprache der Inklusion und Exklusion" - wie Stichweh (2009: 41) als Systemtheoretiker neutral beobachten zu können vermeint - "das Umrechnen kontinuierlicher Unterschiede zwischen Teilnehmern an Gesellschaft in Diskontinuitäten <...> mittels Selbst- und Fremdzurechnungen" (ebd.).

Neben einer analytischen wie konzeptionellen Befragung der hegemonialen Debatte um Inklusion bzw. der hegemonialen Führung dieser Debatte geben demnach gerade die - dadurch tendenziell de-thematisierten, dennoch durchaus beobachtbaren und sogar messbaren - sozialen Ungleichheiten, Ausgrenzungsprozesse und Ausschließungen mehr als Anlass, den Begriff und seine Hegemonie an der Oberfläche kritisch zu bearbeiten. So lesen sich die gegenwärtigen Diagnosen von Gesellschaft und Sozialpolitik wenig inklusiv: Neben der "Exclusive Society" (Young 1999) ist die Rede von den "Überflüssigen" (Bauman 2005), den "Entbehrlichen" (Bude et al. 2006) und den "Unverwendbaren" (Bude 2011). Die hinter diesen Begriffen stehenden Menschen und Gruppen werden immer mehr und im Kontext der Durchsetzung neosozialer Aktivierungsprogrammatiken als so genanntes "abgehängtes Prekariat" (Müller-Hilmer 2006) oder "neue Unterschicht" (Kessl et al. 2007) selbst verantwortlich für ihre Ausschließung, ihre Exklusion, gemacht und schuldig gesprochen - öffentlich, medial und (sozial)politisch.

Diese individualisierende und moralisierende Verantwortungszuweisung an die Individuen, mit der Ausschließungen legitimiert und beschrieben werden, steht dem von den Protagonist_innen der Inklusionsbewegung (etwa Hinz und Boban) in Bildung und Sozialpolitik formulierten Anspruch bzw. der Utopie entgegen: darin werden "ausgrenzende Institutionen" abgelehnt und konstatiert, dass Inklusion sich "auf alle Lebensbereiche und die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Leben der Gemeinschaft zur Folge" hat (Hermes 2006, Herv. d. Red.). Das heißt, es geht nicht nur um diejenigen, die - sozial, institutionell, räumlich usw. - behindert werden, sondern um alle. Oder etwa nicht?

Hier konstatieren wir für uns als Redaktion durchaus einen eigenen Nachholbedarf. Schon im Editorial des Heftes 104 "´Alles schön bunt hier!` - Zur Kritik kulturalistischer Praxen der Differenz" haben wir als Redaktion reflektiert, warum wir uns mit Ausnahme der Kategorie Geschlecht kaum mit der gesellschaftlichen (Re-)Produktion anderer Kategorien sozialer Ungleichheit und Differenz beschäftigt haben. Dabei hatten wir uns auch kritisch mit der von der Redaktion im Editorial zu Heft 46/1993 "Paradoxien der Gleichheit: Menschenrechte und Minderheiten" hervorgehobene Gefahr auseinandergesetzt, dass eine "Politik, die sich auf moralisch und interessenmäßig begründete Rechtsansprüche beruft", trotz der unbestreitbaren Notwendigkeit, Rechte zu erkämpfen und zu verteidigen, mit dazu beitragen könne, "das Ausmaß zu verdecken, in dem Kapital und Staat, ihren jeweiligen immanenten Gesetzmäßigkeiten gemäß, Fragmentierung und Ungleichheit in der Zivilgesellschaft stetig verschärfen".

Waren es in Heft 46/1993 die Menschenrechte, so gab die bundesrepublikanische Umsetzung der vom EU-Rat verabschiedeten Richtlinien zur Gleichstellung benachteiligter Gruppen im "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)" den Anlass für Heft 104/2007. Wie dieses Heft die widersprüchlichen Effekte, Möglichkeiten und Begrenzungen zu analysieren beanspruchte, die sich mit diesem "horizontalen" oder "zielgruppenübergreifenden Ansatz" als wenig genau gefasster Politik mit universalerem Horizont einerseits und seine Umsetzung beispielsweise in Diversity-Trainings als Instrumente zur Problematisierung und Aufklärung sozialer Ungleichheiten andererseits verbindet, steht nun eine ähnliche Auseinandersetzung an: mit der Art und Weise, wie die in der UN-"Behindertenrechtskonvention" als Menschenrechte normierten und dort als Inklusion gefassten grundlegenden Rechte von Menschen mit Behinderung über Leben und Gesundheit hinaus auf eine freie Entfaltung im privaten und öffentlichen Raum vermittels der föderalen Ausgestaltung im bundesdeutschen Fürsorgerecht bezüglich Leistungszugang und Leistungserbringung schon im Rahmen hoheitlichen Handelns beschränkt, reduziert oder umdefiniert werden.

Um wen und um was geht es in welchen Debatten genau, wenn von Inklusion die Rede ist? Was steht hinter den Versprechungen vom Ende der Ausgrenzung und wie verhalten sich die beiden Pole Inklusion und Exklusion/Ausschließung analytisch wie praktisch zueinander? Diese Fragen werden in den Beiträgen des Heftes auf zwei Ebenen bearbeitet: Auf der analytischen und (fach)politischen Ebene geht es darum, den Inklusionsbegriff generell kritisch zu beleuchten und die Konzeptionen von Behinderung in den Blick zu nehmen. Dabei fragen wir auch nach den theoretischen und disziplinären Traditionen sowie den Herrschaftsinteressen und emanzipatorischen Potenzialen. Der anschließende Blick auf und aus unterschiedlichen Praxen fokussiert - durchaus exklusiv - ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen, der UN-Konvention sowie der politisch-theoretischen Perspektive der Disability-Studies primär das Feld der Behindertenhilfe bzw. behindernde Institutionen und Praxen - rechtlich, praktisch und politisch.

Zu den Beiträgen im Einzelnen

Der Themenschwerpunkt wird eingeleitet durch Norbert Wohlfahrts Beitrag "Vom 'Klassenkompromiss' zur klassenlosen Staatsbürgergesellschaft? Zu einigen Widersprüchen einer 'inklusiven' Sozialpolitik". Darin rekonstruiert er zunächst historisch die Entwicklung von einer staatsbürgerlichen Inklusionspolitik in Form eines sozialstaatlichen "Klassenkompromisses" hin zu einer - wie er es nennt - "inklusiven Konkurrenzgesellschaft" und deren sozialstaatlicher Idealisierung. Auf diese Weise zeigt er, wie das, was am Anfang ganz banal die Möglichkeit einer lohnabhängigen Erwerbsarbeit war, nun theoretisch zu einem Gerechtigkeitsdiskurs der "Befähigung zur gerechten Teilhabe" fortentwickelt wird. Die mit dem aktivierenden Prinzip der neuen sozialstaatlichen Orientierung verbundenen Spannungsverhältnisse diskutiert er an den vom Leitbild der Inklusion und der damit verbundenen Propagierung von Diversity ausgehenden Anforderungen sowohl an Kindertagesstätten und Erziehungshilfen wie auch an das Schulsystem.

Wohlfahrts gesellschaftspolitischer Faden wird von Michael Winkler in seinem Essay "Kritik der Inklusion - oder: Über die Unvermeidlichkeit von Dialektik in der Pädagogik" aufgenommen und dahingehend zugespitzt, dass behinderte Menschen für das politische Inklusionsprojekt geradezu instrumentalisiert werden. Ging es Wohlfahrt um die Anforderungen an das Schulsystem, die Kinder- und Jugendhilfe und deren Organisatio(en), legt Winkler den Hauptfokus seines Beitrages auf die Analyse der Widersprüche, Paradoxien und Illusionen, die sich aus den Programmatiken der Inklusion und Förderung für die Pädagogik ergeben. Dabei sieht er im enttäuschten "Paradiesversprechen Bildung für alle" einen zentralen Erklärungsgrund für die Härte der Debatte um Inklusion und die Rigidität der darin erhobenen Forderungen. Demgegenüber nimmt sich Winkler die Freiheit, in der aufgeregten Inklusionsdebatte zumeist ausgeblendete bzw. übergangene Grundfragen von Pädagogik und Bildung noch einmal neu anzudenken. Wenngleich er diesen Prozess auch für sich selbst noch als unabgeschlossen bezeichnet, sieht er doch keine Alternative zur Dialektik von Inklusion und Freiheit.

Im anschließenden Beitrag markiert auch Kerstin Rathgeb unter dem Titel "Kritische Perspektiven zu Inklusion als Diskurs und Konzept" wesentliche Anfragen an das Inklusionskonzept, mit dem hierzulande der UN-Konvention genüge getan und das Integrationskonzept durch die Ermöglichung von Teilhabe und Selbstbestimmung abgelöst werden soll. Mit ihren kursorischen Blicken und Anmerkungen zu den konkreten Entwicklungen und Politiken stellt sie die Zielsetzung und die hegemoniale Rede von der Inklusion grundsätzlich in Frage. Eindrücklich zeigt sie, wie mit der auf 'best practice' Modelle fokussierten und pädagogisch-therapeutisch gewendeten Praxis Machtverhältnisse, strukturell verankerte Diskriminierungen und Ungleichheiten negiert, ignoriert und (dadurch) sogar reproduziert werden, freilich in bester Absicht.

Solche eher strukturellen Mechanismen fokussiert Bill Hughes in seinem Beitrag "Invalidierung. Eine Theoretisierung der Ausschließung von Behinderung". Darin skizziert er sein gleichnamiges Konzept der Transformation von (bestimmten) körperlichen Unterschieden in Behinderungen und in gesellschaftliche Unterdrückungsverhältnisse. Dessen Kerngedanke ist, dass solche Dynamiken historisch und kulturell - nicht zuletzt verwoben mit Normen, Werten und Produktionsverhältnissen bzw. Verteilungsstrukturen - variieren, als solche jedoch in die Geschichte der Menschheit bzw. den Prozess der Zivilisation eingeschrieben seien. Seine hier zugespitzt und thesenartig dargelegte Analyse wird im folgenden Heft mit der Übersetzung seines Beitrags "Civilising Modernity an the onotological Invalidation of disabled people" (2012) vertieft, in dem sich Hughes insbesondere auf Norbert Elias Prozess der Zivilisation bezieht.

Dass hinter Diskriminierungsprozessen von Menschen mit Behinderung auch gesellschaftliche Produktionsprozesse von Unbewusstheit stehen, die nicht so einfach durch die in der UN-Behindertenrechtskonvention kodifizierte normative Verpflichtung zur Achtung deren Rechte und Würde zu verändern sein dürften, verdeutlicht Simone Danz in ihrem Beitrag "Anerkennung von Verletzlichkeit und Angewiesen-Sein". Ihr Ausgangspunkt ist das geradezu paradoxe Phänomen, dass obwohl empirisch ab einem bestimmten Lebensalter sehr viele Menschen von "Behinderung" betroffen sind, der symbolische Bedeutungsgehalt dieser Kategorie zumindest latent mit Abweichung assoziiert wird. Simone Danz zeigt, dass die dafür als Hintergrund fungierenden gängigen Normalitätsvorstellungen nicht nur eine Art Leistungsfetisch beinhalten, sondern als phantasmatische Vollkommenheitsvorstellung den zentrierenden Kern unseres Begriffssystems bilden. Zudem arbeitet sie heraus, wie damit in Verbindung stehende normative Ordnungsmuster auch in der inneren Struktur des Individuums Wirksamkeit entfalten und in der Subjektkonstitution zu einer Verkennung von Abhängigkeit führen. Mit der darin implizierten Forderung nach Anerkennung eigener Vulnerablität und Bedürftigkeit gerade auch seitens derjenigen, die Sorge- bzw. Carearbeit leisten, womit möglicherweise auch die Pforten zu weniger paternalistischen Arbeitsbündnissen in diesem Feld eröffnen werden, stellt dieser Beitrag gewissermaßen das Scharnier zu den Blicken auf konkrete Praxen dar.

Diesen eröffnet Friedemann Affolderbach mit seinem Beitrag "Zur Frage von Bildung und 'geistiger Behinderung'". Hierbei handelt es sich nicht bloß - wie der Untertitel verheißt - um eine "Praxisreflexion eines medienpädagogischen Projektes mit theoriegestützten Impulsen". Hat schon Michael Winkler auf das anerkennungstheoretische, vor allem aber machttheoretische Problem hingewiesen, dass die von Förderkonzepten Adressierten zumindest implizit in ihrer Existenz als defizitär angesehen und insofern stigmatisiert werden - mit der möglichen Konsequenz, dass diese Stigmatisierung zu einer Festlegung auf diesem Status des Defizitären oder aber dazu führt, dass Macht ausgeübt wird, um den anderen zu verändern -, prüft Affolderbach den emanzipatorischen Gehalt von Bildung und pädagogischer Praxis, um schließlich in dialektischer Weise die Normativität des Begriffes "geistige Behinderung" im Postulat einer veränderten gesellschaftlichen Praxis aufzuheben.

Sabine Jentsch nimmt eine ganz andere Praxis in den Blick, und begründet anhand der Debatte um das Bundeswahlgesetz, dass nicht jede behindertenpolitische Forderung nach Inklusion politische Emanzipation bedingt. Sie schließt damit an eine sowohl von Winkler als auch Rathgeb (s.o.) formulierte zentrale, in der Regel unbearbeitete bzw. unabgeschlossene Frage der bzw. an die Inklusionsdebatte an: wollen wir alle eingeschlossen (inkludiert) sein - und worin eigentlich? Jentsch argumentiert aus einer politikphilosophischen Perspektive, dass selbst die Argumente der Gegnerinnen und Gegner des Wahlrechtsausschlusses einem privilegistischen Demokratieverständnis verhaftet bleiben, das mit der demokratietheoretischen Auffassung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) unvereinbar ist und plädiert für eine Emanzipation von dem bislang als selbstverständlich vorausgesetzten Demokratiekonzept.

Hat schon Norbert Wolfahrt in seinem Eingangsbeitrag auf die sich aus der Inklusionsprogrammatik stellenden Anforderungen an die Organisationen des Schulsystems sowie der Kinder- und Jugendhilfe hingewiesen, schließt sich mit dem abschließenden Beitrag von Dierk Starnitzke der Kreis. Dieser beleuchtet im Konkreten die Herausforderungen, die sich aus der mit der Inklusionsprogrammatik verbundenen individuellen Förderung im Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe für eine stationäre Einrichtung ergeben, welche in der Tradition einer klassischen diakonischen Anstalt steht. Er erläutert dabei nicht nur das unter direkter Beteiligung der Mitarbeitenden erarbeitete "Handlungsleitende Bild", welches Inklusion als "Teilhabe in jedem Lebensalter" zu konkretisieren sucht, sondern verdeutlicht zugleich den fundamentalen Unterschied zwischen einem modernen Individualitätsverständnis und dem Begründungsmuster des biblischen Verständnisses von Individualität, dem sich seine Einrichtung verpflichtet weiß. Die daraus abgeleitete Maxime, jede(n) Einzelne(n) konsequent an den ihm/ihr eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern, welche auch schon Michael Winkler in seinem Beitrag diskutiert hat, lässt seiner Meinung nach den sozialpolitisch eher diffusen Begriff der Inklusion, den Winkler ebenfalls bereits moniert, obsolet werden.

Die Redaktion

Literatur

Baumann, Zygmunt 2005: Verworfenes Leben. Die Ausgegrenzten der Moderne. Hamburg

Bude, Heinz 2011: Die Unverwendbaren. Wie kann der Wohlfahrtsstaat die Müden und Gerissenen aushalten? In Süddeutsche Zeitung 14.02.2011

Hermes, Gisela 2006: Von der Segregation über die Integration zur Inklusion. Vortrag 08.11.2006 am ZeDiS Hamburg. Quelle: http://www.zedis.uni-hamburg.de/www.zedis.uni-hamburg.de/wp-content/uplo...

Hughes, Bill 2012: Civilising Modernity and the Ontological Invalidation of Disabled People. In: Goodley, D./Hughes, B./Davis, L. (Hg.): Disability and Social Theory: New Developments and Directions. Palgrave Macmillan, S. 17-32

Kessl, F. et al. (Hg.) 2007: Erziehung zur Armut?: Soziale Arbeit und die 'neue Unterschicht. Wiesbaden

Müller-Hilmer, Rita 2006: Gesellschaft im Reformprozess, Friedrich-Ebert-Stiftung / TNS Infratest Sozialforschung

Stichweh, Rudolf 2009: Leitgesichtspunkte einer Soziologie der Inklusion und Exklusion. In: Stichweh, Rudolf (Hg.): Inklusion und Exklusion. Analysen zur Sozialstruktur und sozialen Ungleichheit. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 29-42

Young, Jock 1999: The Exclusive Society. Social Exclusion, Crime and Difference in Late Modernity. London u.a.