Von den Paradoxien der Kinderrechte zu gegenhegemonialen Rechten der Kinder

Abstract

Manfred Liebel reflektiert die UN-Kinderrechtskonvention, er sieht in der Kodifizierung besonderer Kinderrechte den immanenten Widerspruch, zwar spezifische Verletzlichkeit zu benennen, die für Kinder gelten, aber die grundlegende Benachteiligung aufgrund des Kindseins aus dem Blick zu verlieren. Er möchte die dort den Kindern zugeschriebene Benachteiligung und Verletzlichkeit nicht als Merkmal von Kindheit, sondern als zu überwindenden Zustand verstehen. Sie sollten als gesellschaftlich erzeugtes Ergebnis ungleicher Machtverhältnisse konstruiert werden. Dies wäre ein emanzipatorisches Verständnis von Kinderrechten. Sie wären gegenhegemoniale Rechte. Schutzrechte müssten von den Kindern mitbestimmt werden, Versorgungsrechte würden bedeuten, die Gesellschaft so umzubauen, dass Menschen allen Alters zu handelnden Subjekten dieser Rechte werden und Beteiligungsrechte von sozialen zu zugleich politischen Rechten werden.