Überwachen als Strafe?
Abstract
Seit 1997 ist in Deutschland zunehmend Bewegung in die kriminalpolitische Diskussion um die Einführung des elektronisch überwachten Hausarrest gekommen. Erwähnenswert sind diesbezüglich insbesondere drei Initiativen bzw. Projekte: Erstens ein Gesetzentwurf des Bundesrates über die Einführung eines §10a StVollzG. Zweitens hat sich die noch von der Kohl-Regierung einberufene [em]Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems[/em] in ihrem im März 2000 erschienenen Abschlussbericht zum elektronisch überwachten Hausarrest als neuer Sanktion im deutschen Recht geäußert. Drittens gibt es schließlich seit dem 2. Mai 2000 ein erstes Modellprojekt in Hessen, bei dem an nach §57 StGB auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen elektronisch überwachter Hausarrest als Bewährungsweisung erprobt wird. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, wie diese drei Vorhaben bzw. Stellungnahmen zu bewerten sind und welche Rolle ihnen in der kriminalpolitischen Entwicklung in Zukunft zukommen wird.