Menschenrechtsverletzungen in der Heimerziehung (40er bis 70er Jahre)
Abstract
Manfred Kappeler zeichnet in seinem Beitrag die Geschichte des Runden Tisches Heimerziehung (RTH) nach, in dem entgegen dem Beschluss des Bundestages das Familienministerium die Frage der Entschädigung auf eine symbolische Politik verkleinert und zum Runden Tisch nur drei Vertreter:innen der Betroffenen und 18 Institutionenvertreter:innen zugelassen hat. Entsprechend wurden die gewaltbasierten Erziehungsmethoden und die marginalisierenden Lebensbedingungen von Heimkindern als dem „Zeitgeist“ geschuldet lediglich bedauert. Die UN-Kinderrechtskonvention und die ihr vorangegangenen internationalen Deklarationen über den Schutz und die Rechte von Kindern in „öffentlicher Erziehung“, denen die Bundesregierung und auch die Dachorganisationen der Jugendhilfe beigetreten waren, wurden weder am RTH noch in den Bundestagsbeschlüssen, noch von den Fonds-Errichter:innen (Bund, Länder und Kirchen) als Maßstab für die Beurteilung des den Heimkindern angetanen Unrechts und Leids und für ihre Rehabilitation und Entschädigung berücksichtigt.