Freiheit für Gesundheitsdienste?

Zur marktorientierten Europäisierung der Gesundheitspolitik
Abstract

Entgegen der ursprünglichen Intention der EG-Gründer, vollzieht sich in den vergangenen Jahren eine Europäisierung sozial- und gesundheitspolitischer Regulierung. Die Mitgliedsstaaten müssen bei der Gestaltung der Gesundheitspolitik europäisches Recht beachten. Da es sich dabei vor allem um das Recht des Binnenmarktes handelt, kommt es seit einigen Jahren zu einer marktorientierten Deregulierung in den nationalen Gesundheitswesen. Bei der Marktöffnung der Gesundheitssysteme spielen die Kommission und der Europäische Gerichtshof eine entscheidende Rolle. Der aktuell vorgelegte Entwurf einer Dienstleistungsrichtlinie verstärkt diese Entwicklungstendenz. Sollte die Richtlinie in dieser Form in Kraft treten, werden weite Bereiche nationaler gesundheitspolitischer Regulierung auf den Prüfstand einer quasi uneingeschränkt wettbewerbsorientierten Rechtsgrundlage gestellt. Mögliche Folgen, wie die Privatisierung der gesundheitlichen Versorgungssysteme, ein schlechterer Zugang für sozial schwächere Bevölkerungsschichten oder negative Konsequenzen für die Qualitätssicherung werden weitgehend ausgeblendet.