Dienst-Leistung und Soziale Arbeit

Theoretische Überlegungen zur Rekonstruktion Sozialer Arbeit als Dienstleistung

Im Verlauf der bisherigen Diskussionen über den Stellenwert und die Bedeutung der Dienstleistungskategorie für die Soziale Arbeit ist deutlich geworden, daß wir es im wesentlichen mit zwei Schiffen zu tun haben, die zwar unter gleicher Flagge fahren, dennoch aber sehr verschiedene Ladungen transportieren. Während der Frachter, der "Dienstleistung" - in der Tradition der Umsetzung der Modelle der KGSt (1993; 1994) - im wesentlichen als Leitlinie der Rationalisierung, Modernisierung und Ökonomisierung der Sozialadministration zu einem effizienten "Dienstleistungsunternehmen" versteht (vgl. z.B. Schroer 1994; Banner 1994) viel Wind von achtern hatte, allerdings jüngst die Bekanntschaft diverser kritischer - praktischer wie theoretischer - Untiefen machen mußte (vgl. Merchel 1995; Schaarschuch 1996a) und wohl in naher Zeit das Trockendock zur Überholung aufsuchen dürfte, hat der Dampfer, der "Dienstleistung" zur Bezeichnung einer disziplinieren wie professionellen Neuorientierung verstanden wissen will (vgl. 9. Jugendbericht 1994; Olk 1994; Karsten 1995) den Stapellauf noch vor sich. Soll kein Seemannsgarn gesponnen und nicht länger im Trüben gefischt werden, dann ist es hilfreich, sich diesen Unterschied vor Augen zu führen.

Mit diesem Text soll ein theoretisch-analytischer Beitrag zur beginnenden disziplinären Diskussion geleistet werden. Dabei vertrete ich die These, daß mit der Kategorie der Dienstleistung die notwendige Neuorientierung Sozialer Arbeit möglich wird. Deshalb soll es wesentlich darum gehen, die Bedingungen der Möglichkeit professionell erbrachter Sozialer Arbeit als Dienstleistung im Sozialstaat (1) zu umreißen. Darüberhinaus soll auch gefragt werden, in welchem Verhältnis dieses Konzept zu anderen Konzeptionen professioneller Sozialer Arbeit sowie zur "Politik des Sozialen" steht.

In den bisherigen, "neuen" Diskussionen über Dienstleistung als Strategie zur Modernisierung der Administration hat es keine Beiträge zu einer begrifflichen und konzeptionellen Neufassung von Dienstleistung in der Sozialen Arbeit gegeben. Zur theoretischen Bestimmung von "Dienstleistung" ist es deshalb sinnvoll, am "ersten Thematisierungszyklus" des Dienstleistungsgedankens anzusetzen (vgl. Olk 1994, 30). Aus diesem Grund soll zunächst eine - zugegebenermaßen grobe - Skizzierung der wesentlichen Grundlinien der "alten" Diskussionen vorgenommen werden.

Gutes von gestern: Die Diskussion um Dienstleistung in den 70er und 80er Jahren

Neben den Diskussionen um das Heraufziehen einer "Dienstleistungsgesellschaft" sowie deren "Verheißungen" (Gross), die mit Namen wie Bell (1979), Gartner/Riessman (1974) und Gross (1983) verbunden sind, entwickelte sich im Zusammenhang mit diesen primär gesellschaftstheoretischen Ansätzen eine sozialpolitische und wohlfahrtstheoretische Diskussion mit dem Ziel einer sozialwissenschaftlichen Theorie personenbezogener sozialer Dienstleistungen (Badura/Gross 1976; Gross/Badura 1977). Soziale Arbeit als integrale Interventionsform des Sozialstaates neben den klassischen Medien Geld und Recht (Kaufmann 1977) wird unter dem Terminus Dienstleistung hinsichtlich der "Entwicklungstrends des Dienstleistungssystems" (Japp/Olk 1980) sowie der "Organisierbarkeit sozialer Dienstleistungen" (Japp 1983) thematisiert. (2)

In der Sozialen Arbeit im engeren Sinne zentrierte sich die Debatte über "Dienstleistung" zum einen auf die Institutionalisierungsformen (Olk/Otto 1987) und die "Responsivität" von Institutionen (Windhoff-Héritier 1987), zum anderen auf die Frage nach einer "alternativen Professionalität" (Olk 1986).

Neben dieser primär professions-, institutions- und wohlfahrtstheoretisch sowie sozialpolitisch interessierten Diskussion gibt es zu dieser Zeit auch Ansätze, die sich mit der Bestimmung der Dienstleistungskategorie im engeren Sinn auseinandersetzen. So versuchen Herder-Dorneich/Kötz (1972, 12ff.) im Kontext einer "Dienstleistungsökonomik" Dienstleistung als wesentlich durch das "uno-actu-Prinzip", also durch das "gleichzeitige Zusammenwirken von Produzenten und Konsumenten" strukturiert zu begreifen.

In deutlicher Absetzung zu residualen und negativ gehaltenen Definitionsversuchen hat Offe (1987, 174ff.) Dienstleistung als die "Gewährleistung gesellschaftlicher "Normalzustände"" definiert. Als "Vermittlungsarbeit" ist es ihre Aufgabe, die "Besonderheit des Falles" mit der "Generalität der Bezugsnorm" zu vermitteln. Auf dieser Basis bestimmt dann Olk (1986, 12f.) "Sozialarbeit als Normalisierungsarbeit": "Sozialarbeit als Teilsystem (...) ist mit der vorsorglichen Vermeidung und kurativen Beseitigung von Normverletzungen, bzw. anders gewendet mit der Gewährleistung durchschnittlich erwartbarer Identitätsstrukturen, betraut." Es ist eine Ironie der Geschichte, daß diese Definition, die den bis heute umfassendsten Versuch darstellt, Soziale Arbeit als Dienstleistung mit einem grundlegenden Bezug auf Normalität zu fassen, zu einem Zeitpunkt formuliert wird, als eine tiefgreifende gesellschaftliche Verunsichung darüber entsteht, was bis dato gemeinhin als "Normalität" gegolten hatte. Auf der Basis einer zunehmenden Spaltung der Gesellschaft und empirischer "reflexiver" Modernisierungsprozesse der Enttraditionalisierung und Individualisierung nämlich wird immer weniger eindeutig bestimmbar, was "normal", und damit zusammenhängend: was "abweichend" ist. (3)

Soziale Arbeit als Dienstleistung

Die neuere Verwendung des Etiketts "Dienstleistung" hat bisher wenig zur Klärung darüber beigetragen, was den besonderen Charakter dieser Tätigkeitsform ausmacht. Auch die avancierten funktionalen Definitionen sind aufgrund der Diffundierung von "Normalität", die ihren zentralen Bezugspunkt darstellt, nur eingeschränkt aussagefähig.

Aus diesem Grund will ich im folgenden unter Rückgriff auf wesentliche - dennoch aber teilweise liegengebliebene und nicht weiter rezipierte - theoretische Argumente und Konzepte der "alten" Dienstleistungsdebatte der 70er und 80er Jahre den Versuch einer Neubestimmung Sozialer Arbeit als Dienstleistung vornehmen. Leitend ist dabei das bereits erwähnte Grundargument funktionaler Ansätze: Soziale Dienstleistung ist im wesentlichen "Vermittlungsarbeit", die die "Besonderheit des Falles" mit der "Generalität der Bezugsnorm" balanciert. (4)

Die Analyse dieses Vermittlungsverhältnisses soll im folgenden über die Differenzierung dreier, miteinander verbundener Stufen vorgenommen werden: Den Ausgangspunkt bildet das Erbringungsverhältnis von Klient und Professionellem. Dieses ist stets im Rahmen konkreter Erbringungskontexte situiert. Die gesellschaftlichen Bedingungen der Möglichkeit Sozialer Arbeit als Dienstleistung bilden dabei den grundlegenden Bezugsrahmen.

Das Erbringungsverhältnis

Vor dem Hintergrund der Prozesse "reflexiver Modernisierung", in denen das Individuum aus traditionalen, gemeinschaftlichen Lebensformen freigesetzt und zugleich unmittelbar vergesellschaftet wird (Beck 1983; 1986), ist es für die Analyse des Erbringungsverhältnisses sinnvoll, das Individuum im Hinblick auf den Interaktionsprozess mit dem Professionellen zum Ausgangspunkt zu nehmen. (5) Dieser Prozeß ist wesentlich strukturiert durch das Verhältnis von Produktion und Konsumtion von Dienstleistung. Eine Untersuchung des Erbringungsverhältnisses muß daher mit dem Verhältnis von Produktion und Konsumtion beginnen.

Bereits in den ersten Arbeiten zur Dienstleistung hatte die "Kundenpräsenz" und das "uno-actu-Prinzip" der Gleichzeitigkeit von Produktion und Konsumtion eine zentrale Rolle gespielt (Herder-Dorneich/Kötz 1972). Dienstleistung sei im Kern dadurch gekennzeichnet, daß der Professionelle eine Leistung anbietet, die der Konsument gegen "Steuerungsmittel" (Geld) tauscht. Auch Gross und Badura (1977) gehen von einem Austauschprozess von "Anbieter" und "Empfänger" aus, wobei aber gleichzeitig die aktive Einbeziehung des Klienten als notwendig erachtet wird. Dennoch: die Grundstruktur des Erbringungsverhältnisses wird nach dem Muster: hier der aktivproduzierende Professionelle, dort der rezeptive, konsumierende Klient, konzipiert.

Angesichts dessen, was wir aus der Kritik der Politischen Ökonomie über das Verhältnis von Produktion und Konsumtion wissen, kann eine solche Fassung nicht zufriedenstellen. Marx hatte in der Einleitung der "Grundrisse" das Verhältnis von Produktion, Distribution, Austausch und Konsumtion als Totalität gekennzeichnet, als "Unterschiede innerhalb einer Einheit". Jeder Produktionsprozeß ist zugleich Konsumtion, jeder Konsumtionsprozeß zugleich Produktion. Auf dieser - unausgesprochenen - Basis definieren Gärtner und Riessman den Konsumenten als "Produktivkraft". Eine Verbesserung der Dienstleistungsproduktivität im qualitativen Sinn ist nach ihrer Auffassung zentral abhängig von der "Einbeziehung des Konsumenten als Produzent" (Gartner/Riessmann 1984, 219; Herv. A.S.). Entscheidend für unseren Kontext ist dabei, daß hier zum ersten Mal in Zusammenhang mit Dienstleistung - und zugleich weitgehend unbeachtet (6) - das Erbringungsverhältnis als ein Produktionsverhältnis von professionellem Produzent zum Klienten als Ko-Produzent konzipiert wird.

Auf der Basis subjekttheoretischer Überlegungen, die das Subjekt wesentlich als ein aktiv handelndes hervorheben, sind Prozesse der Erziehung und Bildung, der Gesundung etc. Prozesse der Auseinandersetzung mit der dinglichen und sozialen Umwelt. Bildungsprozesse, Prozesse der Aneignung von Gesundheit, das Erlernen von Verhalten in der Interaktion mit Professionellen sind Prozesse aktiver Produktion von Bildung, Gesundheit etc. auf Seiten der Subjekte. Daher kann das Verhältnis von Subjekt und Professionellem im Dienstleistungsprozeß weiter radikalisiert werden: Der 'eigentliche' Produzent ist das Subjekt, die professionelle Tätigkeit ist diesem nachgeordnet. Dies macht den Sinn der Rede von Sozialer Arbeit als Dienst-Leistung aus. Das Erbringungsverhältnis besteht aus dem Subjekt als Produzent auf der einen, und dem Professionellen als Ko-Produzent auf der anderen Seite.

Dienstleistungsprozesse sind immer soziale Prozesse. Eine Bestimmung von Dienstleistung muß daher stets dieses soziale Verhältnis ausdrücken. Wie Berger/Offe 1980 (42ff.) gezeigt haben, können enumerative, negative und residuale Definitionen keine befriedigende Lösung darstellen. Aber auch ihr Vorschlag einer funktionalen Definition von Dienstleistung als "Sicherung, Bewahrung, Verteidigung, Überwachung, Gewährleistung usw. der historischen Verkehrsformen und Funktionsbedingungen einer Gesellschaft und ihrer Teilsysteme" (ebd. 46) bildet im wesentlichen den systemischen Teil ab. Dies hat durchaus seine Berechtigung - allerdings bleibt die Perspektive und der Anteil des Subjektes systematisch unterbestimmt. Eine relationale Definition von Dienstleistung muß deshalb beide Seiten des Erbringungsverhältnisses einbeziehen: Dienstleistung ist ein professioneller Handlungsmodus, der von der Perspektive des nachfragenden Subjektes in seiner doppelten Bestimmung als Konsument und Produzent zugleich ausgeht und von diesem gesteuert wird.

Der Erbringungskontext

Selbstredend schwebt das Erbringungsverhältnis nicht im luftleeren Raum, sondern es ist immer in konkrete gesellschaftliche Verhältnisse und Bedingungen eingebettet. Gross (1993, 15) hat diese als den "Erbringungskontext" bezeichnet und darauf hingewiesen, daß die verschiedenen Komplexe von Bedingungsfaktoren zu einem jeweils "anderen Dienstleistungsmodus, zu anderen Dienstleistungsstrategien und zu anderen Problemen für die Dienstleister" führen. Generell können wir zwischen den idealtypischen (7) Erbringungskontexten des Marktes und des Staates unterscheiden.

Im Kontext des Marktes konkurrierende Unternehmen finden ihre Daseinsberechtigung wesentlich in der Erzielung von Mehrwert und abschöpfbaren Überschüssen. Im anglophonen Sprachraum bezeichnet man diese Dienstleistungsunternehmen deshalb auch treffend als for-profit-services. Für diese ist es "ein unerhebliches Problem, was der Kunde braucht (vielleicht sogar, ob er überhaupt etwas braucht), wichtig ist, daß er etwas will" (ebd.).

Im Kontext des Staates hingegen gibt es keine Konkurrenz, hier werden Gebrauchsweite nach Maßgabe politisch-administrativer Entscheidungen verteilt (vgl. Berger/Offe 1980, 56).

Versetzt man das oben herausgearbeitete Erbringungsverhältnis von professionellem Ko-Produzenten und produzierendem Konsumenten in die konkreten jeweils entsprechenden kontextuellen Bedingungskonstellationen, dann wird es möglich, den Begriff des Konsumenten in den des "Kunden" für den Erbringungskontext des Marktes, und in den des "Nutzers" für den sozialstaatlichen Erbringungskontext zu differenzieren.

Die je verschiedenen kontextuellen Bedingungen und Strukturen lassen sich - wiederum idealtypisch - in einer heuristischen, dichotomisierenden Gegenüberstellung differenzieren und konturieren:

Das zentrale Referenzsystem des Kunden ist der Markt, das des Nutzers der Staat. Hier im Markt herrscht das Privatrecht, dort im Staat das öffentliche Recht. Ist der Konsument mit einer Leistung unzufrieden oder will er auf die Leistungserbringung Einfluß nehmen, so hat er hier die Möglichkeit der Abwanderung ("exit"), dort nur die Möglichkeit der politischen Artikulation ("voice"). Hier ist das Geld das Steuerungsmedium, dort das Recht. Kommerziell operierende Unternehmen sind durch eine am ökonomischen Prozeß ausgerichtete managerielle Organisationsstruktur gekennzeichnet, während (sozial-)staatliche Einrichtungen nach Maßgabe politischer Entscheidungen administrativ organisiert sind. Auf dem Markt geht der Ausgleich des Bedarfs des Konsumenten vom Angebot aus, dessen Basis das Produkt oder die vorgehaltene Leistung ist. Auf Seite des Staates bezieht sich der Bedarfsausgleich auf die angemeldete oder professionell unterstellte Nachfrage, deren Basis die Bedürfnisse des Nutzers sind. Hier ist die Dienstleistung eine Ware, bei der der Tauschwert dominiert, dort ist sie ein Gut, im Vordergrund steht der Gebrauchswert. Betrachten wir den Vergesellschaftungsmodus, so besteht dieser im Kontext des Marktes im Warentausch - auch der Arbeitsware - der den gesellschaftlichen Zusammenhang der bourgeois mit "unsichtbarer Hand" stiftet. Im staatlichen Kontext geschieht dies auf der Basis der Übertragung von Rechten und Pflichten als "Staatsbürger", Ziel ist der (bewußte) Bezug auf das Gemeinwesen durch den citoyen.

Verbinden wir nun zum Zweck der Bestimmung von sozialer Dienstleistung das Erbringungsverhältnis mit den kontextuellen Strukturelementen, dann können wir sagen: Dienstleistung als von der Perspektive der nachfragenden Subjekte als produktiven Konsumenten ausgehender und gesteuerter professioneller Handlungsmodus ist in je verschiedene Erbringungskontexte eingebettet, deren Strukturelemente dem Erbringungsverhältnis eine spezifische Form und Rationalität verleihen.

Die verschiedenen Strukturelemente und Bedingungsfaktoren in den jeweiligen Erbringungskontexten sind nun nicht zufälliger Natur. Wenn wir davon ausgehen, daß der Sozialstaat einschließlich der Sozialarbeit wesentlich als Kompensation von Funktionsdefiziten des Marktes geschaffen wurde und damit selbst wieder zu einem konstitutiven Element moderner, kapitalistischer Staaten wird (vgl. Lenhardt/Offe 1977), dann können die sozialstaatlichen Elemente nicht die gleiche Formstruktur wie diejenigen des Marktes haben, weil ihre Funktion eine systematisch andere ist. Dies bedeutet für unseren Zusammenhang, daß wir, wenn wir Soziale Arbeit als Dienstleistung betrachten, die entsprechenden Elemente und Faktoren des Erbringungskontextes "Staat" zum Ausgangspunkt unserer Überlegungen machen und von dorther fragen müssen, welche Bedeutung diese für eine solchermaßen reformulierte Soziale Arbeit haben. Für eine Soziale Arbeit als Dienstleistung stehen daher Kontextbedingungen wie der Gebrauchswert, die Bedeutung von Bedürfnissen, die Frage von demokratischen Artikulationsmöglichkeiten in den Institutionen ("voice"; Hirschman), die Frage von Recht(-sansprüchen) und von Öffentlichkeit im Zentrum ihrer Aufmerksamkeit.

Gesellschaftliche Bedingungen sozialer Dienstleistung

Bis vor wenigen Jahren konnte sich Soziale Arbeit im Sozialstaat dadurch legitimieren, daß sie, indem sie die (Re-)Integration in Lohnarbeit gewährleistet, die "Inklusion" (Luhmann) der Besitzer der Ware Arbeitskraft als individuelle Marktteilnehmer in den gesellschaftlichen Zusammenhang sichert. In dieser prinzipiellen Reintegrationsperspektive lag ihr zentraler funktionaler, normativer und der sie im gesellschaftlichen Zusammenhang legitimierende Bezugspunkt (vgl. Böhnisch/Schefold 1985). Die seit Beginn der 80er Jahre zu einem strukturellen Merkmal fortgeschrittener kapitalistischer Gesellschaften gewordene Massenarbeitslosigkeit hat zu einer grundlegenden "Spaltung der Gesellschaft" geführt. Sozialer Arbeit als sozialstaatlicher Einrichtung kommt bei wachsender Unmöglichkeit der Integration qua Lohnarbeit zunehmend die Vermittlung zwischen Ausgrenzung und Integration, mithin das pädagogische "Management der Spaltung der Gesellschaft" zu (vgl. Schaarschuch 1990). Damit gerät Soziale Arbeit unausweichlich in ein "Orientierungsdilemma" (Galuske 1993). Lohnarbeit verliert ihren, die Soziale Arbeit legitimierenden, Status.

Wenn die Legitimation Sozialer Arbeit sich nicht in der ihr zugedachten Funktionserfüllung als Management der gespaltenen Gesellschaft erschöpfen soll, dann bleibt ihr im Sinne universalistischer Prinzipien nur der Bezug auf (soziale) Bürgerrechte. Aus verfassungstheoretischer Perspektive hat Preuss (1990, 127f.) "Wohlfahrtspolitik" als "Staatsbürgerqualifikationspolitik" begründet, deren materielle und immaterielle Ressourcen die Voraussetzung für die autonome und verantwortliche Ausübung des Status des Staatsbürgers, mithin die Teilhabe am politischen Prozeß und der Konstitution des Gemeinwesens, gewährleisten.

Vor dem Hintergrund der Herausbildung einer gespaltenen Gesellschaft und mit ihr einer strukturellen "underclass" hat sich in den vergangenen Jahren insbesondere in Großbritannien und den USA unter dem Begriff "social citizenship" eine breite Diskussion über soziale Bürgerrechte entwickelt. Dabei wird in der Tradition des britischen sozialdemokratischen Konsenses der Nachkriegszeit, wie er von T. H. Marshall (1977) repräsentiert wird, davon ausgegangen, daß soziale Bürgerrechte das Ergebnis einer evolutionären Ausweitung von Bürgerrechten auf die Arbeiterklasse darstellen. Zivile Schutzrechte ("civil citizenship"), politische Entscheidungsrechte ("political citizenship") und schließlich soziale Bürgerrechte ("social citizenship") konstituieren zusammen den Status des "citizen", des Staatsbürgers in den modernen Gesellschaften des Westens. (8)

Beziehen wir nun diese grundlegende Ebene der Bedingungen von Vergesellschaftung im (Sozial-)Staat auf den sozialstaatlichen Erbringungskontext sozialer Dienstleistung, so wird deutlich, daß der legitimierende Bezug Sozialer Arbeit als Dienstleistung auf (soziale) Bürgerrechte nur dann möglich ist, wenn die dem zivilen und politischen Bürgerstatus systematisch widersprechenden, real vorfindlichen Formen der Institutionalisierung Sozialer Arbeit transformiert werden. Die Anerkennung ziviler Schutzrechte gegenüber hoheitlichem Zwang wie professioneller Intervention sowie die grundlegende Demokratisierung der Institutionen zur Realisierung der politischen Rechte der Nutzer ist somit eine notwendige Bedingung der Möglichkeit Sozialer Arbeit als Dienstleistung und ihrer Legitimation im Rahmen universalistischer Prinzipien.

In der Zusammenführung des Erbringungsverhältnisses, des Erbringungskontextes sowie der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen können wir somit festhalten: Dienstleistung als von der Perspektive der nachfragenden Subjekte als produktiven Konsumenten ausgehender und gesteuerter professioneller Handlungsmodus ist eingebettet in den sozialstaatlichen Erbringungskontext mit seiner spezifischen Form und Rationalität. Ihren zentralen Bezugspunkt und ihre legitimierende Begründung besteht in ihrer Ausrichtung auf die Herstellung und Sicherung des Bürgerstatus' ihrer Nutzer.

Warum "Dienstleistung"?

Nun könnte angesichts der vorgetragenen theoretisch-analytischen Bestimmung von Sozialer Arbeit als Dienstleistung eingewandt werden, daß eine solchermaßen gefaßte Definition nicht notwendigerweise mit dem label der Dienstleistung versehen werden muß, die in den Sog des derzeit vorherrschenden hegemonialen, auf die ökonomische Modernisierung der Institutionen abzielenden Diskurses gerate und darin untergehe. Kurzfristig mag ein theoretisch gehaltvoller Begriff Sozialer Arbeit als Dienstleistung es durchaus schwer haben, sich gegen die Verwechslung mit den ökonomistischen Strategien der Modernisierung der Administration zu behaupten und den eigenständigen Charakter als eine vom nachfragenden Subjekt gesteuerte, professionelle Arbeit deutlich zu machen.

Selbstredend wird die Rhetorik von Dienstleistung einschließlich des Vokabulars von Kundenorientierung, Dezentralisierung, Konsumentensouveränität etc., insbesondere, wenn sie 'von oben' zur Rationalisierung des Sozialstaates im Gewand der Modernisierung daherkommt, dazu verwandt, den wohlfahrtsstaatlichen Modus der Dienstleistungsproduktion sowie die Professionellen systematisch unter Druck zu setzen (vgl. den Beitrag von John Harris in diesem Heft). Dennoch kann dies kein Argument dafür sein, die im Begriff der Dienstleistung enthaltene produktive Denkfigur als irrelevant zu erklären.

Eine Antwort auf die oben gestellte Frage muß sich vor Augen führen, worin die Herausforderung und der appeal der neuen Dienstleistungsrhetorik und zugleich der wahre Kern ihrer Ideologie wesentlich besteht: daß sie nämlich der Nachfrageseite als dem mit Marktmacht ausgestatteten Kunden den Primat einräumt.

Genau hier - im Primat der Nachfrageseite - liegt der gemeinsame Bezugspunkt von ökonomistischem Diskurs und einer im Kontext des Sozialstaates erbrachten Sozialen Arbeit als Dienst-Leistung, und zugleich wird ihre grundlegende Differenz angesichts der systematischen Verschiedenheit der Erbringungkontexte von Markt und Staat und der sie legitimierenden gesellschaftlichen Bezugspunkte deutlich, indem sie die mit dem Begriff des produzierenden Konsumenten als Nutzer verbundenen Stukturelemente des sozialstaatlichen Erbringungskontextes, also den Gebrauchswert, demokratische Mitbestimmungsrechte, die Bedürfnisse, den öffentlichen Charakter etc. zu ihrer Ausgangsbasis macht.

Anknüpfungspunkte und Perspektiven

Diese Grundfigur des Dienstleistungsgedankens, die - unabhängig von ihrem Erbringungskontext - das nachfragende Subjekt zum Ausgangspunkt macht, steht in einer Tradition der Theorie Sozialer Arbeit als Profession, die unter den Stichworten "Lebenswelt- und Alltagsorientierung", "Lebenslagenbezug", "Reproduktionsorientierung" u.a.m. gegen subsumtionslogische und funktionalistische Interpretationen Sozialer Arbeit die im Kontext gesellschaftlicher Strukturen vermittelte produktive Potenz des Subjekts in der Konstitution seiner lebensweltlichen Zusammenhänge hervorgehoben hat. Das zentrale Problem dieser Ansätze war und ist, daß sie ihren Ausgangspunkt von einem sich an den Subjekten "orientierenden" Modell der Profession nehmen. Im Handlungsmodus Sozialer Arbeit als Dienstleistung hingegen steuert das Subjekt die Profession. Avancierte theoretische Ansätze, die sich zum Ziel gesetzt haben, Subjekt- und Professionstheorie zu vermitteln und davon ausgehen, "daß die der Kolonialisierung und Sozialkontrolle diametral entgegengesetzte Vorstellung von der Autonomie der Lebenspraxis, damit Subjekthaftigkeit, daran gebunden ist, daß die in dieser Vorstellung enthaltenen Hoffnungen auf Vernunftpotentiale, auf die kommunikative Rationalisierung der Lebenswelt und die individuellen Bildungsprozesse auch mit Hilfe professionellen Handelns freigesetzt werden" (Sünker 1989, 164), die professionelles Handeln somit entsprechend der Handlungsstruktur der "Mäeutik" konzipieren - sich also nicht am Subjekt "orientieren", sondern der 'Logik' der Subjektwerdung zu- und nachordnen, werden in der Kategorie der Dienstleistung aufgehoben.

In den theoretischen Vorüberlegungen zu den Möglichkeiten von Politik im Sozialbereich, dem, was später von der Redaktion WIDERSPRÜCHE als "Politik des Sozialen" (1989) konzipiert worden ist, wurde behelfsweise mit dem Begriff "Produzenten-Sozialpolitik" operiert, um auf diese Weise die grundlegende Differenz einer von den Subjekten als aktiven Produzenten ihrer Welt ausgehenden Sozial-Politik zur "herrschaftlich-funktionalen" Sozialpolitik zu verdeutlichen. Ausgangspunkt war ein weiter Begriff des "Produzenten" als aktiv handelndes Subjekt, der auch alle diejenigen einbezieht, "die ihre Lebenszusammenhänge, Krisen und Probleme kollektiv und öffentlich bearbeiten und ändern wollen". Im Zentrum der Überlegungen stand die Rückgewinnung der Selbstbestimmung darüber, was als Problem gelten soll, wie die Machtverhältnisse im Prozeß der Problemdefinition strukturiert sind und wie die "Experten/innen" in einen "lebendigen Diskussionszusammenhang einbezogen" werden können, "der 'von unten' kontrolliert, der vor Vereinzelung, Machtanhäufung und unausgewiesenen Normalitätskriterien schützt" (Redaktion Widersprüche 1984, 131). Im wesentlichen geht es also darum, die Institutionen, die Professionellen, den gesellschaftlichen Zusammenhang von den Subjekten her zu denken und damit die herrschaftlich-funktionale Perspektive von Politik zu durchbrechen, um schließlich die Subjekte auf die politische Konstitution der Gesellschaft zu beziehen. Die perspektivische Umkehrung der hegemonialen, institutionell-verdinglichten Sozialpolitik kommt in der Formulierung einer umfassenden "Politik des Sozialen", die auf die sozialen Zusammenhänge generell, wie auch auf die Institutionen des Sozialstaates bezogen ist, auf den Begriff.

Soziale Arbeit als Dienstleistung ist nicht identisch mit der von den Nutzern ausgehenden "Produzenten-Sozialpolitik" oder der "Politik des Sozialen", weil sie als professioneller Handlungsmodus konzipiert ist. Trotz vieler systematischer Übereinstimmungen - z. B. hinsichtlich der Frage des Gebrauchswertes sozialer Dienstleistungen, der Frage der Demokratisierung und der Rechte - sollen die Differenzen und die Verschiedenheit der Interessen zwischen Professionellen und Nutzern nicht eingeebnet werden. In der Zusammenführung von Sozialer Arbeit als Dienstleistung und der Politik des Sozialen aber können die konfligierenden Interessen produktiv gewendet werden. So kann Soziale Arbeit als Dienstleistung als das komplementäre professionelle Gegenstück zur Politik des Sozialen betrachtet werden.

Eingangs habe ich betont, daß es sich bei der hier vorgestellten Perspektive von Sozialer Arbeit um ein theoretisches und analytisches Konzept handelt. Es stellt somit keine Beschreibung der empirischen Realität Sozialer Arbeit dar. Vielmehr ist es ein Mittel zu ihrer Analyse.

Daß die Realität der Sozialen Arbeit nicht diesem Konzept entspricht - und wahrscheinlich auch nicht entsprechen kann - kann weder dem Konzept, noch den professionellen Akteuren angelastet werden, sondern ist eine Frage von Machtverhältnissen. Bereits die beiden Urväter der für unseren Zusammenhang relevanten "alten" Dienstleistungsdebatte, Alan Gärtner und Frank Riessman, haben unmißverständlich klar gemacht, daß sich die von ihnen in der kommunikativen Grundstruktur der Dienstleistung verortete humane Produktivität nur voll entfalten kann, wenn sie mit einer "Form des demokratischen Sozialismus" als "notwendiger Mindestbedingung" verbunden ist (1984, 318), d. h. wenn diese "an die ökonomischen und politischen Grundwidersprüche des Systems anknüpft" (ebd. 324).

Anmerkungen

1. Das heißt, daß ich hier private, aus caritativer Motivation heraus oder auf der Basis von Gegenseitigkeit erbrachte "dienende" Tätigkeiten nicht berücksichtige, weil ihnen das Moment der "Leistung", der Rechenhaftigkeit nicht nur nicht zukommt, sondern ihnen systematisch zuwiderläuft.

2. Im Umfeld dieser Debatten werden auch die Konzeptionen über 'bürgernahe Politik' [Kaufmann (Hg.) 1979;Grunow/Hegner 1979], verhandelt.

3. Diese strukturellen Entwicklungen bilden zugleich die gesellschaftliche Grundlage für die Entstehung alltags-, lebensweit-, Subjekt- und reproduktionsorientierter Ansätze in der Theorie Sozialer Arbeit, die zum einen aufgrund der normativen Verunsicherung, zum anderen aber auch aufgrund der Ausweitung von Definitionsspielräumen nun die Lebenswelt des Subjekts - anstelle der Funktionalität des Systems - in das Zentrum ihrer Aufmerksamkeit rücken.

4. Diese Aufgabenbeschreibung der Vermittlung von Gesellschaft und Individuum kann inzwischen auch in der Theorie Sozialer Arbeit als Konsens gelten (vgl. Schefold 1992; Sünker 1995).

5. Selbstredend ist damit nicht ausgeschlossen, daß auch Gruppen von Individuen mit dem oder den Professionellen in eine Interaktionsbeziehung treten. Der erreichte Stand von Individualität allerdings erscheint mir nur bei Strafe regressiver gesellschaftlicher Entwicklungen hintergehbar.

6. Wohl aufgrund der Zentrierung der deutschen Dienstleistungsdebatte auf die gesellschafts-, wohlfahrts- und institutionstheoretischen Aspekte.

7. Idealtypisch deshalb, weil vor dem Hintergrund der Kritik der Politischen Ökonomie offensichtlich ist, daß ein Markt ohne staatliche Rechtsgarantien eine Fiktion ist, und der Staat in kapitalistischen Gesellschaften seinerseits immer Steuerstaat ist, der mit den fiskalisch eingeforderten Mitteln bei Strafe von Legitimitätsverlusten nach den Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verfahren muß.

8. Zu den Widersprüchen, die diese Konstruktion für den Lohnarbeiter und diejenigen, die die sozialen Rechte in Anspruch nehmen, enthält, vgl. Schaarschuch (1996b).

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