Das Kindeswohl

eine 'abscheuliche Phrase'
Abstract

Hendrik Möller hat verdeutlicht, dass sich die Bedeutung der Rede von der Kindeswohlgefährdung erst über ihre jeweilige normative Einbindung erschließt. Dies gelte insbesondere im Kontext einer Kinder- und Jugendhilfe, die Kindeswohlgefährdungen formuliert, die unterhalb der Schwelle liegen, an der ein familiengerichtlicher Kindeswohlgefährdungsbegriff staatliche Eingriffe in das Personensorgerecht begründet. An dieses Analyse anschließend argumentiert der folgende Beitrag, dass nicht nur der Grenzbegriff der Kindeswohlgefährdung sondern vor allem der Bezug auf das Kindeswohl eine notorisch problematische Referenz auf die Kategorie des guten Lebens darstellt. Die derzeit sichtbar werdenden Anschlüsse der Kinder- und Jugendhilfe an obrigkeitliche Traditionen sind in dem Kindeswohlbegriff selbst angelegt. Für eine emanzipatorische Kinder- und Jugendhilfe stellt er indes keine angemessenen Deutungen bereit.